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   VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459   

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VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459 (https://dejure.org/2018,11687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2018 - 21 CS 17.2459 (https://dejure.org/2018,11687)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2018 - 21 CS 17.2459 (https://dejure.org/2018,11687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 2 S. 2, S. 5, § 45 Abs. 2 S. 1, Abs. 5, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei sog. "Reichsbürgern"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund der Zugehörigkeit zu den sogenannten "Reichsbürgern"

  • rewis.io

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei sog. "Reichsbürgern"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 10 Abs. 2 ; WaffG § 45 Abs. 2 S. 1
    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund der Zugehörigkeit zu den sogenannten "Reichsbürgern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2. K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2. K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Bei ihnen rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sie im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder sie Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2. K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 C 17.98

    Bewachungsunternehmen; Bescheidsadressat; Geschäftsführer; höchstpersönliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Der Antragsteller kann auch die Aufhebung dieser ihn zu Unrecht belastenden Maßnahmen verlangen (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.1999 - 1 C 17.98 - NVwZ 2000, 442/443).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2. K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2. K 525/14 Ge - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Eines solchen Begriffs wird sich indes niemand spontan bedienen, der die Ideologie der "Reichsbürger" bzw. "Selbstverwalter" nicht verinnerlicht hat (vgl. dazu auch BayVGH, Beschl. v. 25.04.2018 - 21 CS 17.2459 -, juris Rn. 24 m. N.; Beschl. v. 02.06.2020 - 24 ZB 18.2502 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 26.06.2019 - 20 B 822/18 -, juris Rn. 49; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23.10.2019, a.a.O., Rn. 36, 47).
  • VG München, 21.05.2019 - M 7 K 17.2172

    Verneinung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von "Reichsbürgern"

    Über den Eilantrag des Klägers wurde durch die Kammer mit Beschluss vom 16. November 2017 (Az. M 7 SE 17.2173) und über die dagegen gerichtete Beschwerde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. April 2018 (Az. 21 CS 17.2459) entschieden.

    Daraus lassen sich aber keine zwingenden Rückschlüsse auf seine innere Einstellung ("innere Tatsache"), insbesondere in einem gänzlich anderen Kontext (Verbindlichkeit des Waffengesetzes), ableiten (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 27).

  • VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins

    Als Tatsache, die ein nachvollziehbares Risiko für unsorgfältiges oder unsachgemäßes Verhalten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet, ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Zugehörigkeit zur Bewegung der Reichsbürger und Selbstverwalter oder die verbindliche Übernahme von deren Ideologie anerkannt (so beispielsweise B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris; B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht ein solches Risiko auch für den Bereich des Waffenrechts: Wer der Ideologie der genannten Bewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung für sich nicht als verbindlich anerkennt, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde (BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 20).

    Bedeutung misst der Verwaltungsgerichtshof daneben auch der Tatsache bei, ob der Betreffende in der für Reichsbürger und Selbstverwalter typischen Diktion gegenüber Behörden in Erscheinung getreten ist (B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 22 f.).

  • VG Regensburg, 13.10.2020 - RO 4 K 19.133

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit allein aufgrund der Beantragung eines

    aa) Als Tatsache, die ein nachvollziehbares Risiko für unsorgfältiges oder unsachgemäßes Verhalten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet, ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Verwaltungsgericht anschließt, die Zugehörigkeit zur Bewegung der Reichsbürger und Selbstverwalter oder die verbindliche Übernahme von deren Ideologie anerkannt (so beispielsweise B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris; B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris).

    Wer der Ideologie der genannten Bewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung für sich nicht als verbindlich anerkennt, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde (BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 20).

    Bedeutung misst der Verwaltungsgerichtshof daneben auch der Tatsache zu, ob der Betreffende in der für Reichsbürger und Selbstverwalter typischen Diktion gegenüber Behörden in Erscheinung getreten ist (B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 22 f.).

  • VG Regensburg, 13.10.2020 - RO 4 K 19.134

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Reichsbürgereigenschaft

    aa) Als Tatsache, die ein nachvollziehbares Risiko für unsorgfältiges oder unsachgemäßes Verhalten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet, ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Verwaltungsgericht anschließt, die Zugehörigkeit zur Bewegung der Reichsbürger und Selbstverwalter oder die verbindliche Übernahme von deren Ideologie anerkannt (so beispielsweise B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris; B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris).

    Wer der Ideologie der genannten Bewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung für sich nicht als verbindlich anerkennt, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde (BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 20).

    Bedeutung misst der Verwaltungsgerichtshof daneben auch der Tatsache zu, ob der Betreffende in der für Reichsbürger und Selbstverwalter typischen Diktion gegenüber Behörden in Erscheinung getreten ist (B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 22 f.).

  • VG Düsseldorf, 06.06.2018 - 6 L 1452/18

    Reichsbürger Selbstverwalter Zuverlässigkeit Widerruf

    vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 21 CS 17.2459, juris Rn. 18 ff.; OVG LSA, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17, juris (mit Abdrucken beispielhafter Schreiben, die dem des ASt. ähneln); Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 6 B 215/17.D, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris.
  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drs. 16/7717, S. 33).
  • VG München, 25.11.2019 - M 7 S 19.4360

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse - Einstweiliger Rechtsschutz

    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drs. 16/7717, S. 33).
  • VG München, 11.05.2020 - M 7 S 20.87

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der GfP

    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drs. 16/7717, S. 33).
  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Den berechtigten Belangen der Betroffenen könnte in Ausnahmefällen durch eine abweichende (Eil-)Anordnung der Verwaltungsgerichte Rechnung getragen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 29 unter Verweis auf BT-Drs. 16/7717, S. 33).
  • VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VG München, 21.01.2020 - M 7 K 18.1796

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 18.02.2022 - M 7 S 22.211

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 13.02.2022 - M 7 S 22.211

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung

  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme

  • VGH Bayern, 21.09.2020 - 24 ZB 19.1363

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen

  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und

  • VG München, 15.02.2022 - M 7 S 21.3274

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher

  • VG München, 22.03.2019 - M 7 S 19.16

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entzug der Waffenbesitzkarte und Folgeentscheidungen

  • VG München, 19.02.2021 - M 7 S 20.6281

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis wegen absoluter Unzuverlässigkeit

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